Das Fachgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts gilt unter Referendarinnen und Referendaren als schwierig und unbeliebt für Klausuren, ist jedoch mittlerweile in jedem Examensdurchgang prüfungsrelevant.
Das Fachgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts gilt unter Referendarinnen und Referendaren als schwierig und unbeliebt für Klausuren, ist jedoch mittlerweile in jedem Examensdurchgang prüfungsrelevant.